Das Studium der Rechtswissenschaften ist eines der längsten der Studiengänge in Deutschland. Immerhin musst du erst einmal 4 ½ Jahre das Studium durchziehen und dann noch ein 2-jähriges Referendariat absolvieren. Nach knapp 7 Jahren darfst du dich, sofern du auch das 2. Staatsexamen erfolgreich bestanden hast, endlich als Volljurist bezeichnen. Soweit so gut, doch dann werden da Stimmen lauter, die dich zweifeln lassen, ob du nicht doch noch eine Promotion dranhängen sollst oder noch einen Master of Laws durchläufst.
Beide Optionen sind durchaus beliebt bei Juristen und beide haben ihre Vor- und Nachteile. Jedoch ist die Promotion in Deutschland immer noch hoch angesehen und der Master of Laws ist im Ausland durchaus bevorzugt. Also stellt sich die Frage: Welche der beiden Optionen ist für dich am besten? Und muss man das überhaupt machen? Wir verraten es dir!
Was sind die Voraussetzungen für eine Promotion?
Da Bildung immer noch Sache der Bundesländer ist, hat jede Hochschule ihre eigenen Regeln, wenn es um Berechtigung der Promotion geht. Meistens müssen Studierende das 1. Staatsexamen erfolgreich bestanden haben und zwar mit der Note „vollbefriedigend“ (mindestens 9 Punkte). Da das allerdings gar nicht mal so einfach ist, gelten auch alternative Zulassungsvoraussetzungen. Somit kannst du auch für eine Promotion zugelassen werden, wenn du sehr gute Noten in deinen Seminaren hattest oder schon an deinem Lehrstuhl mitgearbeitet hast. Die Voraussetzungen für eine Promotion findest du meistens auf der Website deiner Universität oder auf der Website deiner Fakultät. Da man aber grundsätzlich nur das 1. Staatsexamen für eine Promotion braucht, stellt sich gleich die nächste Frage…
…Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Promotion?
Den einen perfekten Zeitpunkt gibt es natürlich nicht. Es hängt ganz von dir ab, wann du dir die Zeit nehmen willst und wann es für dich einfach am besten passt. Wenn du sie nach dem 1. Staatsexamen machen möchtest, hast du ein paar Vorteile, die dir zugutekommen. Zum einen bist du noch vollkommen im Unileben drin und hast somit keine Probleme, wenn es darum geht größere wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Du weißt bereits, wie du am besten recherchierst und wie du an geeignete Literatur kommst. Somit kannst du die Promotion locker vor deinem Referendariat beginnen und kannst dich erst einmal komplett darauf konzentrieren. Sobald du deine Promotion erfolgreich bestanden hast, kannst du dich voll und ganz auf das Referendariat und das 2. Staatsexamen vorbereiten. Die meisten Jurastudenten entscheiden sich für diesen Weg, da er einfacher ist und zeitmäßig besser passt.
Allerdings kostet eine Promotion auch Geld und da du nach dem 1. Staatsexamen noch nicht wirklich in das juristische Berufsleben starten kannst, musst du dir wahrscheinlich einen Nebenjob suchen. Jedoch sind wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an Hochschulen sehr knapp bemessen, was das Einkommen erschwert. Daher kann es sich für dich lohnen, die Promotion erst nach dem 2. Staatsexamen zu beginnen. Denn dann bist du Volljurist und kannst dir einen Teilzeitjob suchen, damit du nebenbei Zeit für die Promotion hast und Geld verdienen kannst. Viele Unternehmen unterstützen sogar das Promotionsvorhaben, da ein juristischer Doktortitel hoch anerkannt ist. Nach dem 2. Staatsexamen hast du auch ein größeres juristisches Fachwissen, was dir bei deiner Dissertation viel hilft.
Allerdings kann dir schnell die Motivation und Lust an der Promotion vergehen, wenn du bereits im Arbeitsalltag angekommen bist. Denn neben einem langen Arbeitstag musst du dich noch hinsetzen und an deiner Arbeit weiterschreiben, was sehr stressig werden kann. Du solltest dir den Zeitpunkt also gut aussuchen.
Wie läuft die Promotion ab?
Sobald du dir den Zeitpunkt für deine Promotion ausgesucht hast, kannst du dich auf die Suche nach einem Doktorvater oder einer Doktormutter machen, die dir bei deinem Vorhaben behilflich sind. Sie stehen dir während deiner Promotion zur Seite und sind sozusagen deine Betreuer und Ansprechpartner. Nachdem du das Thema deiner Dissertation mit ihnen abgesprochen hast, kannst du schon mit deiner Doktorarbeit beginnen. Bei einer juristischen Promotion musst du dich meistens mit einer Rechtsfrage beschäftigen – dabei ist es besser, wenn die Rechtsfrage noch nicht genug erforscht wurde, damit du dein Können auch beweisen kannst.
Die Dauer der Promotion kann unterschiedlich ausfallen. Meistens dauert sie zwischen 1 und 3 Jahren, aber sie kann auch bis zu 5 Jahre andauern, je nachdem auf welche Probleme du während deiner Dissertation stößt. Die Dauer ist auch ein großer Faktor des richtigen Zeitpunktes. Wenn du die Promotion nach dem 1. Staatsexamen machst und etwas länger brauchst, kannst du erst recht spät ins Berufsleben einsteigen. Auf der anderen Seite kann das ständige Nachdenken über die Doktorarbeit nach dem 2. Staatsexamen recht nervig sein und einem den Schlaf und die Lust rauben.
Zu einer juristischen Promotion gehört am Ende auch immer eine mündliche Prüfung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Rigorosum und der Disputation. Bei ersterem werden auch noch weitere juristische Fächer abgefragt, während bei letzterem eher eine Art Streitgespräch oder Verteidigung stattfindet. Am Ende wird eure Doktorarbeit in folgenden Schritten benotet:
- Summa cum laude (mit höchstem Lob)
- Magna cum laude (mit großem Lob)
- Cum laude (mit Lob)
- Rite (genügend)
- Non rite (ungenügend)
Was sind die Voraussetzungen für einen Master of Laws?
Der Studiengang Master of Laws (oder LL.M.) ist sowohl für Studierende der Rechtswissenschaften als auch für Absolventen des Bachelor of Laws zugänglich. Wenn du einen Abschluss im Studiengang Bachelor of Laws erworben hast, muss dieser ziemlich gut sein, damit du das Masterstudium an einer Hochschule antreten darfst. Meistens ist der Master of Laws nämlich zulassungsbeschränkt und mit einem hohen NC verbunden, sodass deine Abschlussnote im Bachelor nicht zu schlecht sein darf. Falls es jedoch nicht ganz reichen sollte, kannst du in den meisten Fällen auch eine Eignungsprüfung ablegen, um zum Masterstudium zugelassen zu werden.
Studierende der Rechtswissenschaften an Universitäten sind schon ab dem 1. und 2. Staatsexamen für ein Masterstudium berechtigt. Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind meistens sehr gute Kenntnisse einer Fremdsprache, vor allem Englisch. Da der Master of Laws sehr international ausgelegt ist und somit die meisten, wenn nicht sogar alle, Veranstaltungen auf Englisch gehalten werden, solltest du auf jeden Fall sehr gute Fremdsprachenkenntnisse vorweisen können. Viele Hochschulen verlangen dafür den TOEFL oder IELTS, die mit einer gewissen Punktzahl bestanden sein müssen, damit du das Studium anfangen darfst.
Was erwartet dich im Studium?
Der Studiengang Master of Laws ist zwar noch nicht ganz angekommen in Deutschland, aber er erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Viele Hochschulen bieten den Studiengang mittlerweile an und er ist eine gute Gelegenheit, um einen weiteren akademischen Abschluss zu erlangen und sich somit noch weiter zu bilden, was in den Rechtswissenschaften nie schaden kann. Sollte dir keins der Programme in Deutschland zusagen, solltest du dich auf jeden Fall im Ausland umschauen, vor allem in Großbritannien und Amerika. Denn dort ist der Master of Laws sehr hoch angesehen und äußerst beliebt.
Im Master of Laws kannst du dich auf spezifischere juristische Bereiche konzentrieren, die dir in deiner Karriere unheimlich weiterhelfen können. Somit kannst du zum Beispiel Internationales Wirtschaftsrecht, Europäisches Recht oder Medienrecht genauer unter die Lupe nehmen und somit einen gewissen Berufsweg einschlagen. Auch Soft Skills werden dir im Masterstudium zu Genüge beigebracht und die sind heutzutage sehr wichtig. Um einen erfolgreichen Abschluss zu erlangen, musst du am Ende natürlich eine Masterarbeit verfassen. In dieser musst du oft ein juristisches Problem oder eine Fragestellung bearbeiten, die im Umfang aber nicht so lang ist wie eine Doktorarbeit.
Insgesamt dauert der Master of Laws ein bis zwei Jahre. Das ist schon mal um einiges kürzer als die Promotion und du kannst viel schneller in das Berufsleben einsteigen. Darüber hinaus hast du natürlich die Möglichkeit ein Semester oder ein ganzes Studium im Ausland zu verbringen, was dich persönlich und beruflich sehr weit bringt.
Und was macht man danach?
Nach dem Master of Laws gibt es einige Bereiche, in denen du tätig sein kannst. Denn neben den klassischen Juraberufen wie Anwalt oder Richter, gibt es noch speziellere Wege. Da du dich im Masterstudium auf eine Richtung spezialisiert hast, kannst du zum Beispiel in der Unternehmensberatung, im Personalmanagement oder auch bei Verwaltungen arbeiten. Vor allem als Wirtschaftsjurist wirst du oft gefragt sein, denn das Studium behandelt auch wirtschaftliche Aspekte.
Master of Laws Absolventen sind vor allem in internationalen Kanzleien sehr gerne gesehen. Dort ist der Abschluss des Studiengangs ebenso hoch angerechnet wie eine Promotion! Da du während des Studiums die Chance hast ins Ausland zu gehen oder dein gesamtes Studium im Ausland verbringst, bringst du wichtige Kenntnisse über internationale Rechtssysteme mit. Da internationale Kanzleien eben darauf ausgerichtet sind, hast du also sehr gute Chancen dort anzufangen.
Was denn nun? Promotion oder Master of Laws?
Beide Optionen haben definitiv ihre Vorteile. Der Doktortitel wird in Deutschland immer noch hoch angesehen und in den Rechtswissenschaften gibt es die Chance, die Promotion noch vor dem 2. Staatsexamen durchzuzuziehen. Außerdem wirst du mit einem juristischen Doktortitel um einiges mehr verdienen, als ohne. Somit beträgt das Jahresgehalt eines Juristen, der promoviert hat, circa 70.000 Euro. Das klingt nach einer fetten Gehaltserhöhung, von der andere Juristen nur träumen können. Allerdings ist eine Promotion auch immer mit Kosten verbunden und auch der Zeitpunkt kann eine wichtige Rolle spielen. Darüber hinaus kann so eine Doktorarbeit ziemlich lange dauern, wenn noch zusätzliche Probleme auftauchen. Daher sollte es gut überlegt sein, ob sich die Arbeit lohnt.
Der Master of Laws macht der Promotion mittlerweile ziemlich Konkurrenz. Wer im Ausland arbeiten möchte oder in einer großen internationalen Kanzlei tätig sein will, der sollte sich unbedingt überlegen, ein Masterstudium zu absolvieren. Denn gerade im Ausland ist der LL.M. sehr angesehen und wird häufiger bevorzugt, anstelle des Doktortitels. Ein weiterer Pluspunkt sind die Fremdsprachenkenntnisse, die du dir aneignest. Der Master of Laws beschäftigt sich hauptsächlich auch mit internationalen Rechtssystemen und die Veranstaltungen sind meist alle auf Englisch.
Durch den internationalen Aspekt hast du natürlich auch die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Ob nur ein Semester oder ein ganzes Studium, ist natürlich dir überlassen. Du solltest aber bedenken, dass ein ganzes Studium im Ausland sehr teuer werden kann, da die Studiengebühren schnell in die Höhe schießen. Doch durch das Studium im Ausland kannst du auch außerhalb von Deutschland berufstätig sein, was dir ein wenig Abwechslung bringt.
Fazit
Die Entscheidung über eine Promotion oder ein Masterstudium kann manchmal ziemlich schwierig sein. Beide bringen dir viele Vorteile und schaden kann so ein Doktor- oder Mastertitel nie. Leider sind mit beiden auch Kosten verbunden, die man irgendwie decken muss. Daher solltest du dir im Voraus schon sicher sein, dass du finanziell abgesichert bist. Falls du aber nach einem dreijährigen Bachelorstudium oder nach einem knapp siebenjährigen Jurastudium die Schnauze voll vom Studieren hast und endlich arbeiten willst, ist das natürlich auch vollkommen legitim. Du solltest für beide Optionen genug Interesse mitbringen, denn ohne Spaß macht das alles ja auch keinen Sinn.