Private Krankenversicherung: Wann sich die Absicherung für Studierende lohnt
Mit der Aufnahme des Studiums stellt sich für Studierende die Frage nach der passenden Krankenversicherung. Sie müssen sich entscheiden, ob sie sich für den Krankheitsfall gesetzlichen oder privat absichern möchten. Grundsätzlich sind Studierende in ihrer Wahl frei, es gilt allerdings genau zu prüfen, welcher Versicherungsschutz sich wirklich lohnt.
Mit der Aufnahme eines Studiums werden Studierende versicherungspflichtig. Hierzu informiert das Deutsche Studentenwerk:
„In Deutschland besteht für alle Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen grundsätzlich bis zum Abschluss des vierzehnten Fachsemesters (bzw. 21. Trimesters), längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres Krankenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V). Das gilt für Studierende in Bachelor-, Master- und Staatsexamens-Studiengängen.“
(Quelle: https://www.studentenwerke.de/)
Für den Abschluss einer Krankenversicherung gilt eine Frist von maximal drei Monaten ab dem Tag der Einschreibung.
Kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung bleiben
Studierende, die sich nach dem Abitur an einer Hochschule einschreiben, wählen in vielen Fällen die Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bietet diese Variante die Möglichkeit, über die Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichert zu bleiben, sofern mindestens einer von beiden Elternteilen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Ist ein Elternteil privat versichert, steht Studierenden der Weg in die gesetzliche Familienversicherung nur dann offen, wenn die Eltern verheiratet sind und der gesetzlich versicherte Elternteil ein höheres Einkommen erzielt als der Partner mit einem privaten Versicherungsschutz.
Aber auch der Weg in die private Krankenversicherung steht Studierenden grundsätzlich offen.
Vorsicht bei Nebenjobs
Viele Studierenden gehen einem Nebenjob nach, um die zahlreichen Kosten im Zusammenhang mit einem Studium tragen zu können. Im Hinblick auf die Versicherung sind hier einige Voraussetzungen zu berücksichtigen.
Wer gesetzlich familienversichert ist, darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch, wenn man als wissenschaftliche Hilfskraft angestellt ist. Studierende, die diese Stundenzahl überschreiten, müssen sich selbst versichern. Auch beim Einkommen gibt es Einschränkungen. Studierende, die einem Minijob nachgehen, dürfen monatlich nicht mehr als 450 Euro Einkommen generieren (bei anderen Einkommensarten liegt die Grenze bei 455 Euro monatlich). Wer mehr verdient, fällt aus der gesetzlichen Familienversicherung heraus und muss sich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern.
Über alle Neuregelung der Versicherungspflicht bei Studenten mit Nebenjob informiert die Krankenkassenzentrale unter https://www.krankenkassenzentrale.de.
Wann können Studierende die private Krankenversicherung wählen?
Studierende genießen im Hinblick auf ihren Versicherungsschutz einen Sonderstatus. Sie Können sich im Prinzip zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden.
Je nachdem, welchen Versicherungsschutz beide Elternteile genießen, ist die private Krankenversicherung allerdings der einzig mögliche Versicherungsschutz für Studierende. Das gilt zum Beispiel, wenn beide Elternteile privat versichert sind. Sind die Eltern verheiratet und der Elternteil mit dem höheren Einkommen ist privat versichert, steht Studierenden ebenfalls nur ein privater Versicherungsschutz zur Wahl.
Kinder von Beamten profitieren von der Beihilfe der Eltern, denn sie können mit sehr günstigen Tarifen in die private Beamtenversicherung einsteigen. Die Beamtenbeihilfe ist allerdings gesetzlich an das Kindergeld geknüpft. In der Regel fällt der Bezug von Kindergeld mit der Vollendung des 25. Lebensjahres weg. Zu diesem Zeitpunkt müssen Studierende gegebenenfalls von einem günstigen Beihilfetarif über die Eltern in einen vollwertigen Tarif wechseln.
Wann lohnt sich die private Krankenversicherung für Studierende?
Wenn Studierende vor der Entscheidung stehen, wie sie sich während ihres Studiums versichern möchten, lohnt sich ein Blick auf die Tarife der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich bieten private Tarife mehr Leistungen im Krankheitsfall als die Standardtarife der gesetzlichen Krankenkassen.
Dazu zählt zum Beispiel der Anspruch auf ein Einzelzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt, mehr Leistungen und höhere Kostenabdeckung bei Zahnbehandlungen und eine Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten. Auch die freie Arztwahl und die Kostenübernahme für Sehhilfen und die Behandlung durch einen Heilpraktiker gehören zur privaten Krankenversicherung.
Gesetzlich versichert: Wann ist ein Wechsel in die PKV möglich?
Zu Beginn des Studiums ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Einschreibung möglich.
Auch zum Ende der gesetzlichen Familienversicherung, als mit der Vollendung des 25. Lebensjahres, haben Studierende drei Monate Zeit, um sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung zu entscheiden.
Mit der Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherungspflicht. Zu diesem Zeitpunkt haben Studierende zwei Wochen Zeit, um sich für eine Weiterversicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu entscheiden.
Was Studierende beachten sollten: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist grundsätzlich für das ganze Studium bindend. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
Studierende, die einen privaten Versicherungsschutz wählen möchten, obwohl die gesetzliche Familienversicherung möglich ist, müssen sich zunächst von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dies erfolgt über einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bedarf keiner eingehenden Prüfung und ist eher eine Formalität.
Erst nach der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist es für Studierende möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen.